ILE-Zusammenschluss ILE ZAM – Zukunft Aktiv Meistern;
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 11.11.2024 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern für das Jahr 2025 ein Regionalbudget in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Anpassung an den Klimawandel,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen:
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung:
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 3.500 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren:
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl:
Ausschlusskriterien:
- Projekt wird außerhalb des ILE-Gebiets umgesetzt.
Das Projekt muss im ILE-Gebiet, also im Markt Pfaffenhausen oder in den Gemeinden Breitenbrunn, Oberrieden oder Salgen, verwirklicht werden. - Projekt fördert nicht die Zielerreichung des ILEK.
Mindestens eines der Ziele des ILEK ZAM – Zukunft Aktiv Meistern muss erfüllt werden. Dazu zählen die Ziele:- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den sozialen Gruppierungen in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) und Aufbau eines belastbaren sozialen Netzes, z.B. zwischen Jung und Alt.
- Weiterentwicklung und Unterstützung der diakonischen Pastoral/Sozialpastoral in der Pfarreiengemeinschaft (PG) Pfaffenhausen in Abstimmung mit den Gremien der PG.
(Diakonie: Dienst am Nächsten, Nächstenliebe; Pastoral: Seelsorge) - Stärkung und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements.
- Schaffung von nachhaltigen Infrastrukturlösungen (Verbindungs-, Rad- und Wanderwege).
- Schaffung von Räumlichkeiten zur Begegnung und des Austauschs.
- Schaffung von geeigneten Informationsstrukturen über die ILE-Region und die ILE.
- Projekt fördert allein einzelunternehmerische Absichten.
Das Projekt kann nicht gefördert werden, wenn nur die ökonomischen Beweggründe eines Unternehmers oder dessen Urinteresse hinsichtlich des Geschäftszwecks im Blick sind. - Projekt kann nicht vorfinanziert werden.
Der Projektträger muss in der Lage sein, die Finanzierung des Projektes bis zur Antragstellung sicherzustellen, bei Bedarf die erforderliche Kofinanzierung einzuwerben und die Projektkosten vorzufinanzieren. - Projekt kann nicht bis 20.9.2025 durchgeführt werden.
Das Projekt muss einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben bis 20.9. 2025 realisiert werden. Der Projektträger legt bis spätestens 01.10.2025 alle Durchführungs- und Ausgaben-nachweise/Rechnungen bei der verantwortlichen Stelle (VG Pfaffenhausen) vor. - Projekt ist eine reine Ersatzbeschaffung.
- Projekt wird zum dritten Mal eingereicht.
Das Projekt wurde bereits zweimal im Regionalbudget eingereicht und bewilligt, aber nicht durchgeführt.
Auswahlkriterien:
- Interkommunale Projekte
Das Projekt wird durch eine Kooperation von verschiedenen Akteuren aus unterschiedlichen Gemeinden und oder Pfarreien verwirklicht. Das Projekt schafft einen Mehrwert über eine Kommune hinaus. Von dem Projekt profitieren Menschen aus unterschiedlichen Kommunen.
Punkte | ||
2 Punkte | Projekt verbindet zwei Kommunen miteinander und es können die Menschen dieser Kommunen davon profitieren. | |
4 Punkte | Projekt verbindet drei Kommunen miteinander und es können die Menschen dieser Kommunen davon profitieren. | |
6 Punkte | Projekt verbindet die gesamte VG miteinander und es können alle BürgerInnen der VG davon profitieren. |
- Qualität des Projekts
Durch das Projekt kommt ein neuartiges/kreatives Angebot/Konzept in die ILE-Region.
Punkte | ||
2 Punkte | Das Projekt ist/unterstützt ein neuartiges und/oder kreatives Konzept/Angebot in einer Gemeinde/Pfarrei. | |
4 Punkte | Das Projekt ist/unterstützt ein neuartiges und/oder kreatives Konzept/Angebot, das bisher noch nicht in der VG/PG vorhanden ist. |
- Werte
Durch das Projekt werden gemeinschaftsfördernde Werte erlebbar.
(Beispiele für Werte: Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft, Solidarität, Nächstenliebe, Wertschätzung, Einsatz von Talenten/Charismen, Inklusion, …)
Punkte | ||
1 Punkt | Das Projekt schafft Rahmenbedingungen, in denen gemeinschaftsfördernde Werte gelebt werden können. | |
2 Punkte | Durch die Umsetzung des Projekts werden unter anderem o.g. Werte gelebt. | |
3 Punkte | Das Projekt fördert o.g. Werte nachhaltig. |
- Bürgerbeteiligung und ehrenamtliches Engagement
Mit diesem Projekt wird die Bürgerbeteiligung vor Ort angeregt. Das Projekt wird von ehrenamtlich tätigen Personen umgesetzt.
Punkte | ||
1 Punkt | Die Menschen vor Ort werden im Vorfeld über das Projekt informiert. | |
2 Punkte | Die Menschen vor Ort können sich ehrenamtlich an der Umsetzung des Projekts mitbeteiligen. | |
3 (+1) Punkte | Das Projekt wird mit einem hohen Grad an ehrenamtlichen Engagement umgesetzt (3 Punkte) und langfristig durchgeführt (+ 1 Punkt). |
- öffentliche Zugänglichkeit
Das Projekt ist möglichst öffentlich zugänglich und kann somit frei von allen Interessierten genutzt werden.
Punkte | ||
0 Punkte | Das Projekt ist nur dem Antragssteller zugänglich. | |
1 Punkt | Das Projekt ist zumindest für eine weitere vom Antragssteller unabhängige Gruppe zugänglich. | |
2 Punkte | Das Projekt kann zumindest auf Anfrage von anderen BewohnerInnen/Vereinen/Kommunen genutzt werden oder wird regelmäßig in kurzen Abständen zugänglich gemacht. | |
4 Punkte | Das Projekt ist generell öffentlich zugänglich. |
- Weitere Kriterien
Punkte | |
Das Projekt trägt zum Umweltschutz/Bewahrung der Schöpfung bei. (1 Punkt) | |
Das Projekt ist barrierefrei. (1 Punkt) | |
Das Projekt trägt aktiv zur Inklusion bei. (1 Punkt) | |
Das Projekt fördert die Jugend in ihrer Gestaltungsfreiheit und Initiative. (1 Punkt) | |
Das Projekt wird erlebbar gemacht bspw. durch eine Eröffnungs-/Informationsveranstaltung. (1 Punkt) | |
Summe |
Zusatzpunkte, falls bereits mindestens 5 Punkte erreicht wurden:
Der Projektträger hat nach weiteren Fördermöglichkeiten gesucht und legt den Nachweis bei. (2 Punkte) |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine:
- Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 17.01.2025
- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2025
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.
Zur Förderanfrage notwendig einzureichende Dokumente:
- Förderanfrage für ein Kleinprojekt
- Beiblatt: Projektbeschreibung Regionalbudget 2025
- evtl. Formblätter zur De-Minimis-Beihilfe
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:
VG Pfaffenhausen
z.Hd. Ulrike Daufratshofer
Hauptstraße 34 87772 Pfaffenhausen
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Ulrike Daufratshofer
Soziale Gemeindeentwicklung
Johannesweg 28
8775 SalgenE-Mail: ulrike.daufratshofer@bistum-augsburg.de
Mobil: 01703 878727