Mit dem Regionalbudget fördern die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben (ILE-Zusammenschlüsse). Ziel ist, eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Regionalbudget (bayern.de) Stand: 18.01.2023
Auch die ILE ZAM – Zukunft Aktiv Meistern beantragt seit 2022 für jedes Jahr das Regionalbudget. In unserer Region werden gezielt Projekte gefördert, die die Ziele unseres ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklung Konzept) fördern. Unsere Ziele sind für die VG und PG Pfaffenhausen:
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den sozialen Gruppierungen in der VG und Aufbau eines belastbaren sozialen Netzes, z.B. zwischen Jung und Alt.
- Weiterentwicklung und Unterstützung der diakonischen Pastoral/Sozialpastoral in der Pfarreiengemeinschaft Pfaffenhausen in Abstimmung mit den Gremien der PG.
- Stärkung und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements.
- Schaffung von nachhaltigen Infrastrukturlösungen (Verbindungs-, Rad- und Wanderwege).
- Schaffung von Räumlichkeiten zur Begegnung und des Austauschs.
- Schaffung von geeigneten Informationsstrukturen über die ILE-Region und die ILE.
Um gewährleisten zu können, dass diese Ziele durch die Projekte unterstützt werden und auch um gezielt Projekte auszuwählen hat die Arbeitsgemeinschaft „Zukunft Aktiv Meistern“ in jedem Jahr einen Kriterienkatalog ausgearbeitet. Dieser Kriterienkatalog wird auf alle eingereichten Kleinprojekte angewendet. Im ersten Schritt schätzen sich die Projektträger selbst ein und im zweiten legt das Entscheidungsgremium diese Kriterien für ihrer Entscheidung zur Auswahl der Kleinprojekte an.
Das Entscheidungsgremium ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen Vertretenden der vier Kommunen, wie auch der Pfarreiengemeinschaft und Vertretenden für die jungen Menschen, für die alten Menschen, für die Menschen mit Behinderungen und für die Vereine.
Nach der Auswahl des Entscheidungsgremiums haben die ausgewählten Projekte jeweils Zeit ihr Projekt bis zum 1.10. jedes Jahres umzusetzen, wobei allerdings alle Rechnungen bis zum 20.9. jedes Jahres beglichen sein müssen.